Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragspartner

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Küchenmöbel-Verkäufer (nachstehend Auftraggeber genannt) und dem Planungsbüro Ralf Hoppe Bereich:AufmassNetzwerk.de auch als Aufmesser 45.1.Ralf bezeichnet (nachstehend Auftragnehmer genannt). AufmassNetzwerk.de ist eine Internetplattform, die zum Datenaustausch zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer genutzt wird. der Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abschließt. Der Auftragnehmer ist tätig unter der Anschrift: Planugsbüro Ralf Hoppe/ AufmassNetzwerk.de Ralf Hoppe Hirschgraben 8 45721 Haltern am See E-Mail: hoppe@AufmassNetzwerk.de Ansprechpartner: Ralf Hoppe Finanzamt Marl USt-IdNr.: DE322263956

Präambel

AufmassNetzwerk.de betreibt die Internetplattform AufmassNetzwerk.de. Diese Plattform können auch Küchenraum-Vermesser (Auftragnehmer) nutzen, um Dienstleistungen anzubieten und online an Auftraggeber zu vertreiben.

§1 Leistungen vom Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und den Küchengrundriss des zu vermessenden Zielraumes über die vereinbarten Wege zur Verfügung. (2) Der Auftraggeber gewärleistet, dass seine Mitarbeiter, welche mit der Weiterverarbeitung der vom Auftragnehmer erstellten digitalen Aufmaßskizzen und technischen Raumbeschreibungen in der Lage sind, diese richtig lesen und verstehen zu können. Der Auftraggeber gewärleistet, dass diese Mitarbeiter in der Lage sind, die entsprechende Küchenplanung mit den Aufmaßergebnissen sach-und fachgerecht in Verbindung zu bringen, um Küchenbestellrisiken richtig einschätzen zu können. Der Auftraggeber gewärleistet, dass die Mitarbeiter die notwendigen Freiheiten haben, risikomindernde Mehrbestellungen tätigen zu dürfen. Der Auftraggeber gewärleistet, dass die Mitarbeiter die notwendigen Freiheiten haben, im Zweifelsfall den Auftragnehmer für ein Kontrollaufmaß erneut beauftragen zu dürfen. Der Auftraggeber gewärleistet, dass fehlende Fähigkeiten, der mit den Aufmaßergebnissen und Küchenplanungen beauftragten Mitarbeiter zumindest kompensiert werden durch Kenntnisse über und von der "Erläuterung der Leistungsliste und Richtlinien für Vermesser und Küchenplaner" mit dem Titel:Regelwerk für das Vermessen mit dem Gräbert SiteMaster Küchen System. Diese Richtlinien gelten für alle Raumvermesser des AufmassNetzwerk.de und allen Auftraggebern als verbindlich vereinbahrt und sind öffentlich zugängig über die Homepage AufmassNetzwerk.de / AufmassNetzwerk.de/bedarf/regelwerk/index.html und werden nachstehend Regelwerk genannt.

§2 Leistungen vom Auftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer vermisst und beschreibt die Räume für den Auftraggeber. Die Maßskizzen dienen der verbindlichen Küchenplanung. (2) Die Durchführung der Messarbeiten erfolgt sach-und fachgerecht gemäß dem Regelwerk, zu finden wie unter §1 Pkt.(2) beschrieben (3) Für die Ausführung der Arbeiten gelten die schriftlichen Vereinbarungen der Leistungsliste Version 1.4 oder im Zweifel, die mit den Standarteinstellungen versehenden Leistungsliste in der jeweiligen Version unter www.aufmassnetzwerk.de/preisliste.html, welche öffentlich zugängig ist.

§3 Vergütung

(1) Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber eine monatliche Abrechnung für die im jeweiligen Monat durchgeführten Raumaufmaße über das Planungsbüro Ralf Hoppe, übermittelt per E-Mail an die öffentlich bekannte E-Mail-Adresse. (2) Für die Abrechnung gilt die Vertraglich vereinbahrte Leistungsliste Version 1.4 oder die schriftlich übersandten und schriftlich unwiedersprochenen Preiserhöungen und im Zweifel die immer aktuelle Leistungsliste in der jeweiligen Version unter www.aufmassnetzwerk.de/preisliste.html, welche öffentlich zugängig ist.

§4 Laufzeit und Kündigung

(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie ist ordentlich kündbar mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende. (2) Die Vereinbarung kann von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (3) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

§5 Haftung und Freistellung

(1) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen mangelnder oder eingeschränkter Erreichbarkeit der Plattform AufmassNetzwerk.de sind ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer diesen Umstand nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Maßnahmen zur Instandhaltung der Plattform, wie Wartungsarbeiten, Inspektion und Instandsetzung, sowie damit verbundene mangelnde oder eingeschränkte Erreichbarkeit der Plattform sind vom Vertretenmüssen ausgenommen. (2) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. (3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Die Einschränkungen der Ziff. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von dem Auftragnehmer, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (5) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer frei von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der vom Auftraggeber veröffentlichten Angebote sowie der Fehlerhaftigkeit und Unvollständigkeit der den Auftragnehmer betreffenden Informationen. (6) Sollte aufgrund eines vom Auftragnehmer bestätigten Messfehlers ein Schaden entstanden sein, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber einen daraus tatsächlich entstandenden materiellen Schaden zu erstatten, soweit dieser Schaden auf nicht dem Regelwerk entsprechender Messtätigkeit beruht. Mit einem materiellen Schaden sind Möbelteile gemeint, welche zur Heilung von höhen- oder längenbedingten Messfehlern, also zur Schließung von Möbellücken oder Kürzung von Möbelüberständen, notwendig sind. Der Auftraggeber hat seinen materiellen Schaden durch die Vorlage seiner Einkaufsrechnung glaubhaft zu machen. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz immaterieller Schäden sind ausgeschlossen. Immaterielle Schäden sind zum Beispiel: Gewinnverluste, welche durch das Ausbleiben von Weiterempfehlung des betroffenen Endkunden hochgerechnet werden, Gewinnverluste durch Imageverlust, Gewinnverluste durch schlechte Internetbewertungen, Rechnungskürzungen des Endkunden gegenüber dem Auftraggeber, Kosten, welche dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, weil der Auftraggeber betriebsübliche Eigenleistungen und/oder Risiken outgesourct hat.

§6 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder künftig unwirksam oder undurchsetzbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. (3) Die AGB wurden bei der Unterzeichnung der Vereinbarung der Leistungsliste Version 1.4 übergeben. Bei fehlender Vereinbarung oder vermisster Übergabe gilt die Öffenlichkeitsmachung auf der Hauptseite(Homepage) des www.aufmassnetzwerk.de als ausreichend vereinbart. (3) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Forderungen und Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Stand: 01.01.2022